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Wachschutz ohne Lizenz?

Wachschutz ohne Lizenz - Sicherheitsdienst soll zu 12000 Euro Geldstrafe verurteilt werden

Ein privater Sicherheitsdienst aus Luxemburg wurde vergangene Woche zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Mit der Überwachung einer Tankstelle hatte sich das Unternehmen in eine rechtliche Grauzone begeben, da es offiziell noch keine Genehmigung für Wachschutzdienstleistungen besitzt.

Die Firma verteidigte sich jedoch mit dem Argument, dass die Aktivitäten an der Tankstelle nicht unter das Wachschutzgesetz fallen würden. Die Tankstelle sei als Veranstaltungsort zu betrachten, und die Sicherheitskräfte wären nur zur Abschreckung eingesetzt worden, um Ausschreitungen von alkoholisierten Jugendlichen zu vermeiden. Bei ernsteren Zwischenfällen hätte man sofort die Polizei alarmiert. Von Objektschutz könne man auch nicht sprechen, da der Tankstellenbetreiber ein eigenes Videokamera-Überwachungssystem installiert hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft sieht dies jedoch anders. Für sie fällt allein die Bereitschaft einzugreifen, und sei es auch nur ein einfacher Anruf bei der Polizei, schon unter das Wachschutzgesetz.

Urteil steht noch aus

Endgültiges Urteil am 24. November
Bisher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Erst am 24. November wird von den Richtern entschieden, ob das Unternehmen die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 12.000 Euro zahlen muss oder ob ein Freispruch erteilt wird. Der Fall ist auch insofern interessant, da nun über die genaue Auslegung des Gesetzes bestimmt wird, sodass es in Zukunft keine rechtlichen Unklarheiten diesbezüglich mehr geben sollte.

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