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Videoüberwachung in Hotels

Was ist erlaubt und sinnvoll?

Videoüberwachungen haben in den letzten Jahren einen richtigen Boom erlebt. Immer häufiger werden Überwachungskameras in öffentlichen Plätzen eingesetzt, zudem werden die Hightech Geräte immer kleiner, unauffälliger und gleichzeitig hochauflösender. Auch in Hotels wird immer öfter Gebrauch solcher Kameras gemacht, da sie die Sicherheit sowohl für Mitarbeiter als auch für Gäste erhöht. Doch wie sieht eigentlich die gesetzliche Lage dazu aus? Gibt es Grenzen bezüglich Anzahl an Kameras oder Orte, da es die Privatsphäre der Gäste verletzen könnte? Die wichtigste Regel hierfür lautet: Keine heimliche Aufzeichnung! Wenn eine permanente Überwachung durch Videokameras stattfindet, ist es Pflicht, dies deutlich zu kennzeichnen und alle Gäste auch darauf hinzuweisen. Des Weiteren ist es auch verboten, die Videoaufzeichnungen als Überwachung und Kontrolle der Leistung der Mitarbeiter zu verwenden.

Flure, Aufenthaltsräume, Rezeption

Wenn diese Regeln eingehalten werden, ist es jedoch grundsätzlich erlaubt, auf öffentlichen Stellen eine Videoüberwachung durchzuführen, wie zum Beispiel in Fluren, Aufenthaltsräumen oder an der Rezeption.
Natürlich ist nicht jeder von solchen Überwachungen begeistert; viele fühlen sich hier in ihrer Privatsphäre gestört. Sinnvoll ist ein Kameraeinsatz daher vor allem für hochfrequentierte Plätze und dort, wo das Potential für Straftaten wirklich erhöht ist.

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