Telefon: 089-746549-3 | info@gsd-sicherheit.com

Sie sind hier: Startseite » Aktuelles

Private Videoüberwachung - was ist erlaubt?

Hat man ein großes Haus oder eine teure Wohnung, gibt es natürlich ein Gefühl von Sicherheit, wenn man sein Zuhause auch von der Ferne per Videoüberwachung kontrollieren kann, wie zum Beispiel im Urlaub oder während der Arbeit. Nicht nur allein aufgrund möglicher Einbrüche, sondern auch aufgrund frühzeitigen Erkennens von Bränden oder Wasserschäden. Heutzutage lassen sich die Überwachungsvideos via WLAN auch problemlos live auf das Smartphone übertragen und speichern.

Doch ist es eigentlich zu hundert Prozent legal, sein Haus rund um die Uhr zu überwachen? Grundsätzlich ist es erlaubt, sein Zuhause per Videokamera zu filmen, doch problematisch wird es, wenn auf dem Video mehr zu sehen ist als das eigene Haus oder Grundstück, wenn also auf dem Bild der Kamera zum Beispiel die angrenzende Straße oder das Grundstück des Nachbarn sichtbar ist. Selbst wenn man die Kamera in der Wohnung aufstellt und nur Innenaufnahmen macht, ist es rechtswidrig, wenn dabei Besucher oder Arbeiter unwissentlich mitgefilmt werden.
Es empfiehlt sich also, Nachbarn, Freunden oder Bekannten immer Bescheid zu geben und ihr klares Einverständnis haben, dass eine Videoüberwachung läuft und sie auf dem Bildmaterial zu sehen sein könnten.

Eine Überwachungskamera ist im privaten Bereich nur erlaubt, wenn es die Privatsphären anderer Personen nicht verletzt, wenn es ausschließlich zum Zwecke der Sicherheit dient und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit befolgt. Eine Überwachung des öffentlichen Raums ist jedoch auf jeden Fall strengstens verboten. Mit dem Kauf einer privaten Überwachungskamera trägt man also auch automatisch eine Verantwortung beim Objektschutz und sollte wissen, wie man sie richtig und vorschriftsgemäß einsetzen kann.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren