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Private Sicherheitsdienste schützen vor Piraten

Seeschiffe unter dem Schutz privater Sicherheitsdienste

Deutschland wird auch gerne mal als „Exportweltmeister“ bezeichnet. Der Wert der Güter die im Jahre 2000 (€ 597,44 Mrd.) exportiert wurden hat sich bis zum Jahre 2015 (€ 1.196,38 Mrd.) verdoppelt. Auch der Import spielt eine sehr große Rolle. Fast 70 Prozent stammen aus dem Ausland. Vorwiegend kommen die Einfuhren aus weit entfernten Ländern, speziell aus dem asiatischen Teil der Welt, sodass der Schiffsverkehr unabdingbar wird.
Die Angriffe von Piraten nahmen in den letzten acht Jahren rasant zu, sodass bereits 2011 die Bundesregierung nach einer Lösung suchte. Die Bundespolizei und die Bundeswehr kamen nicht in Frage.

Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen

Am 18. Juli 2012 beschloss das Bundeskabinett unter dem Druck deutscher Reeder einen Gesetzesentwurf für eine Zulassung von privaten Sicherheitsdiensten zum Schutz von Seeschiffen. Weniger als ein Jahr später wurde dieser Entwurf durchgesetzt. Das Gesetz gibt den Reedereien Rechtssicherheit, die sich aufgrund der Bedrohung der Seeschifffahrt durch Piraten, vor allem vor der Küste Somalias, zusätzlich zu anderen Maßnahmen mit bewaffnetem Sicherheitspersonal schützen wollen.
Um als Bewachungsunternehmen auf der See tätig zu werden gibt es eine Zulassungspflicht. Diese Firmen müssen sich, unabhängig von ihrer Niederlassung eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einholen (§31 GewO). Des Weiteren wurde auch eine Erlaubnis für Überprüfungs- und Trainingsschießen auf Seeschiffen (§10 Abs. 5 WaffG) und eine Waffenrechtliche Erlaubnis für die Bewachung von Seeschiffen unter deutscher Flagge (§28 WaffG) durchgesetzt.

Nicht nur ist jetzt für die Sicherheit der Seeleute gesorgt, sondern auch allein die Abschreckung sorgt für einen Rückgang der Angriffe durch Piraten. Diese haben sich seit Einführung der Gesetze halbiert.

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