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Halloween - Alarmanlage an oder aus?

Besitzer von Alarmanlagen sehen sich mehrmals im Jahr schwierigen Entscheidungen gegenüber: Was macht man in der Faschingszeit, der Freinacht (01. Mai) oder Halloween? Wird die Anlage eingeschaltet, kann es sein, dass im Minutentakt Alarm ausgelöst wird. Lässt man sie aus, wird kein Alarm ausgelöst und dies möglicherweise genutzt. Tatsächlich gibt es Statistiken, die zeigen, dass in den entsprechenden Zeiträumen vermehrt Einbruchdiebstähle verübt werden.

Pauschal ist die Frage, ob die Alarmanlage in den fraglichen Nächten ausgeschaltet werden sollte, schlecht zu beantworten. Es kommt auf die Grundstücksgröße und die Einsehbarkeit an. Wie so oft kann ein Kompromiss helfen. Wer neben einer Anlage, die Warntöne abgibt oder gar direkt einen Notruf ans Sicherheitsunternehmen und/oder die Polizei absetzt auch noch über eine Flutlichtanlage verfügt, kann den Alarm ausschalten. Die Lichtanlage wird idealerweise durch Bewegungsmelder ausgelöst und leuchtet das Grundstück aus.

Schwierige Entscheidung: Trick or treat?

Trick or Treat, also sinngemäß „gib mir etwas, oder ich ärgere dich“ ist der Ruf der Kinder zu Halloween. Wie kann man nun einen Halloween-Scherz von einem Übergriff unterscheiden? Ist der Verkleidete auf dem Grundstück ein aufgeschossener Teenager oder ein Straftäter? Ganz klar, aus sicherheitstechnischen Erwägungen ist die Halloween-Nacht eine echte Herausforderung. Oft gibt es auch Symbole in der Nachbarschaft: Die Kinder wissen, dass sie auf Grundstücke dürfen die geschmückt sind, auf andere aber nicht.

Am Besten wenden Sie sich in dieser Frage an das Sicherheitsunternehmen Ihres Vertrauens, beziehungsweise, an das Unternehmen, mit dem Ihre Alarmanlage gekoppelt ist. Dort wird man Sie gerne beraten und auch diese Nacht optimal sichern.

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